Voraussetzungen für die Akkreditierung zum Berater für Bonitätsmanagement & Controlling
Ein Akkreditierter Berater für Bonitätsmanagement & Controlling hat neben den Kernkompetenzen des Unternehmensberaters (betriebswirtschaftliche, wirtschaftsrechtliche, beraterspezifische Kompetenzen) besondere Kenntnisse in den mit Bonitätsmanagement & Controlling zusammenhängenden Fragen nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch Vorlage entsprechender Unterlagen, Erklärungen und Ausbildungsnachweise. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen. Akkreditierte Berater für Bonitätsmanagement & Controlling sind gewerbeberechtigte Unternehmensberater oder Dienstnehmer eines gewerbeberechtigten UB-Unternehmens. Die Akkreditierung ist 3 Jahre gültig und kann verlängert werden.
Voraussetzungen
Punkt 1: Aufrechte Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater oder Dienstnehmer eines gewerbeberechtigten UB-Unternehmens
Punkt 2: Anerkennung der Standesregeln als UB , IT und als Akkreditierter Consultant für Bonitätsmanagement & Controlling
Punkt 3: Nachweis von Know-how in Bilanz- und G&V
Punkt 4: Nachweis von Know-how in Controlling
Punkt 5: Nachweis von Know-how in betrieblicher Unternehmens-Strategie
Punkt 6: Nachweis des Besuchs einer spezifischen Ausbildung.(mindestens 1,5 Tage)
Die Nachweise sind durch entsprechende Unterlagen aus den letzten 3 Jahren, in den
Punkten 3-5 auch durch jeweils 1 Kundenbestätigung über abgewickelte Projekte zu
erbringen. Die beizulegenden Kundenbestätigungen müssen von unterschiedlichen
Kunden sein.
Weiterbildung
Jeder für Bonitätsmanagement & Controlling akkreditierte Berater ist verpflichtet, pro Jahr zumindest an einer der von der Experts Gruppe angebotenen Fortbildungsveranstaltungen (Quartals- oder Jahrestreffen) teilzunehmen.
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